Der Bundesrat hat am 10. Juli der „Ersten Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ des Bundesverkehrsministeriums zugestimmt und den Weg für eine Einbeziehung von Augenoptikbetrieben in die Sehüberprüfung für Berufskraftfahrer frei gemacht. Damit können Augenoptikbetriebe künftig auch bei den Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E die erforderliche Bescheinigung…
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