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Tarifempfehlung zum 1. Februar 2017

ZVA: Gleicher Lohn in Ost und West

(Düsseldorf) Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) strebt eine Anpassung der Löhne im Osten Deutschlands mit Wirkung zum 1. Februar 2017 an. Ziel ist eine Anhebung der Löhne in den alten Bundesländern um ca. zwei Prozent und in den neuen Bundesländern um ca. drei Prozent.

Der ZVA hat auf seiner letzten Vorstandssitzung neue Tarifempfehlungen beschlossen. Ziel ist eine Lohnangleichung zwischen Ost und West durch eine Anhebung der Löhne in den alten Bundesländern um ca. zwei Prozent und in den neuen Bundesländern um ca. drei Prozent. Alle übrigen Regelungen (40-Stunden-Woche, 30 Werktage Urlaub) sollen übernommen werden.

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Fachkräftemangel in den neuen Bundesländern entgegenwirken

ZVA_Großewinkelmann
Dieter Großewinkelmann (Foto: ZVA)

„Der Fachkräftemangel trifft die Betriebe insbesondere in den neuen Bundesländern, so dass gerade hier Bedarf besteht, finanzielle Anreize zu schaffen“, so ZVA-Vizepräsident Dieter Großewinkelmann, der zugleich Vorsitzender der Tarifkommission des Verbandes ist. Die neue Tarifempfehlung gilt für das gesamte Bundesgebiet mit Ausnahme des Bundeslandes Bayern. Dort bestehen separate Tarifverträge.

Das Lohnniveau der neuen Bundesländer wurde zuletzt zum 1. März 2015 von 97 Prozent auf 99 Prozent des Westniveaus angehoben. Die Westlöhne wurden zu diesem Termin unverändert gelassen, um die Betriebe in den neuen Bundesländern nicht zu überfordern.

Zum 1. Januar 2016 hatte der Zentralverband außerdem seine Tarifempfehlungen um pauschal 60 Euro bei den Gesellenlöhnen und pauschal 70 Euro bei den Meisterlöhnen erhöht. Mit der erneuten Anhebung wird nun eine vollständige Lohnangleichung Ost/West angestrebt.

Seit dem gekündigten Manteltarifvertrag aus dem Jahr 2001 sowie dem gekündigten Lohn- und Gehaltstarifvertrag aus dem Jahr 2002 hat es keinen Neuabschluss für die Augenoptik-Branche mit der Gewerkschaft Verdi gegeben. Deshalb veröffentlicht der ZVA seit einigen Jahren Tarifempfehlungen. 1992 gab es die ersten Lohnvereinbarungen für die neuen Bundesländer in Form des Lohn- und Gehaltstarifvertrags mit der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft (DAG). Die Löhne im Osten betrugen damals 70 Prozent der Westlöhne.

 

Quelle: ZVA

 

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