Das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz hat in der Augenoptik für Aufregung gesorgt. Nach wie vor sind die konkreten Umsetzungsdetails unklar. Dr. Jan Wetzel, Geschäftsführer des ZVA, ordnet die aktuelle Sachlage auf Anfrage der eyebizz-Redaktion ein: „Die Hilfsmittelrichtlinie, die ja die konkrete Umsetzung des Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetztes (HHVG) regelt, hängt derzeit in der Schwebe. Nachdem sie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen wurde, erfolgte die obligatorische Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium. Im Rahmen dieser Prüfung ergab sich für das Ministerium bei fünf Punkten Erklärungsbedarf – und so ging die Richtlinie zurück an den G-BA, verbunden mit der Aufforderung zur Stellungnahme.“ Obwohl bis November bereits eine Antwort des G-BA vorliegen sollte, war dies bisher nicht der Fall.
Das Gesundheitsministerium beanstandet die Richtlinie anschließend oder winkt sie durch. Da sie Augenoptiker bei der Versorgung der betroffenen Versicherten „systematisch benachteiligt“, so Wetzel, hoffe der Verband natürlich auf eine Beanstandung. Vor diesem Hintergrund freue sich der ZVA über das Zustandekommen eines AOK-Vertrags. Die hierin enthaltene Regelung zur Folgeversorgung über Berechtigungsschein entspräche im Wesentlichen der derzeit noch gültigen Hilfsmittelrichtlinie und sei damit für die Augenoptiker weitaus positiver als die vom G-BA beschlossene Richtlinie. Wetzel: „Mit dem Vertrag hat die AOK ihr uneingeschränktes Vertrauen in die Fähigkeiten der Augenoptiker zum Ausdruck gebracht.“