Aufgrund Kurzarbeit in Augenoptik- und Hörakustik-Unternehmen
AKA: Beitragseinzug für März wird verschoben
von Redaktion,
(Dortmund) – Augenoptik- und Hörakustik-Unternehmen leiden unter den durch die Corona-Krise verursachten wirtschaftlichen Einbußen. Vorstand und Aufsichtsrat der AKA haben angesichts der auch aus diesem Grund nahezu flächendeckend in beiden Branchen eingeführten Kurzarbeit gestern entschieden, die Liquidität ihrer Mitglieder schnell und einfach zu schonen und den Beitragseinzug für den Monat März zu verschieben.
Die Umlagen U1 und U2 zur Augenoptiker Ausgleichskasse (AKA) sind Teile der Sozialversicherungsbeiträge, die Ende eines jeden Monats fällig sind. Der Beitragseinzug für den Monat März 2020 wird auf den 20. April 2020 verschoben. Bis dahin werden die Unternehmen, die bereits im Monat März mit Kurzarbeit begonnen haben, über die Erstattung des Kurzarbeitergeldes und der Sozialversicherungsbeiträge durch die Arbeitsagentur verfügen.
Weiterhin sollten bis zu dem Zeitpunkt auch Liquiditätshilfen und Zuschüsse von Bund und Land an die Betriebe geflossen sein. Die AKA möchte damit vermeiden helfen, dass ihre Mitgliedsunternehmen bezüglich ihrer Beiträge in Vorleistung gehen müssen. „Diese Maßnahme ist pragmatisch, unbürokratisch und für alle Mitglieder sofort wirksam. Sie ist nach Auffassung der AKA genau das, was die Mitgliedsunternehmen jetzt benötigen.“
Die AKA habe auch die gesetzliche Möglichkeit einer Stundung der Beiträge in Betracht gezogen. Voraussetzung einer Stundung wäre allerdings, dass die Mitgliedsunternehmen im Zuge der Antragstellung darlegen und nachweisen, dass sie bereits alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen zur Krisenbewältigung genutzt haben und es eine besondere Härte bedeutet, die Beiträge zu leisten. Diesen bürokratischen Aufwand möchte die AKA den Unternehmen ersparen.
Über den Zeitpunkt des Beitragseinzugs für den Monat April entscheidet die AKA zum gegebenen Zeitpunkt.