(Berlin) – Während Wirtschaft und Handel durch das Corona-Virus weithin gelähmt sind und mit zum Teil existenzbedrohenden Umsatzrückgängen zu kämpfen haben, sei eine „Abmahnindustrie“ weiter aktiv, wie der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland kritisiert. Vier- und fünfstellige Beträge hätten demnach einige Anwälte und „Abmahnvereine” seit Beginn der Einschränkungen gefordert, insbesondere auch im stationären Handel, oft bezogen auf geringfügige oder vom Händler derzeit nicht beeinflussbare Details.
„Es ist geradezu bösartig, dass in einer einmaligen Krisensituation, in der die Unternehmen alles versuchen, trotz aller Probleme ‘den Laden am Laufen zu halten’ und die Bundesregierung zu nie dagewesenen Unterstützungsmaßnahmen greifen muss, einige gerade jetzt noch Profit auf dem Rücken des Handels generieren wollen“, kritisiert Eva Behling, Justiziarin des Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh).
Moratorium während Corona-Krise?
Im Handel sind laut Bundesverband missbräuchliche Abmahnungen vor allem wegen kleinster Formfehler zum Beispiel bei Informationspflichten oder Produktkennzeichnung zu einem massiven Problem angewachsen. Deshalb hatte die Bundesregierung im Koalitionsvertrag bereits Maßnahmen beschlossen, die in einem Gesetz gegen Abmahn-Missbrauch münden sollten. Im Mai 2019 lag auch ein Gesetzesentwurf vor. Nach einer Sachverständigenanhörung im Oktober 2019 ging es jedoch nicht weiter.
Eva Behling weiter: „Wir haben gesehen, wie schnell die Regierung sinnvolle Maßnahmen zur Stützung der Wirtschaft beschließen kann. Mit gleicher Geschwindigkeit könnte sie einen großen Missstand, der den Handel jedes Jahr hohe Summen kostet, beseitigen; jedenfalls aber über ein Moratorium verhindern, dass die Abmahnindustrie gerade in dieser Krisenzeit Profit schlägt.”
Ist Ihr Betrieb auch von derartigen Abmahnungen in der Corona-Krise betroffen? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen unter redaktion@eyebizz.de