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Tchibo gibt Unterlassungserklärung ab

Coffee cupTchibo hat die vom Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) mit Abmahnschreiben vom 12. Dezember 2012 geforderte Unterlassungserklärung abgegeben und wird Gleitsichtbrillen des Internet-Händlers 4 Care GmbH (Lensbest) nur noch eingeschränkt bewerben. Tchibo gab die Erklärung kurz vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung am 30. Januar 2013 vor dem Landgericht Hamburg einschränkend ab, die 4 Care GmbH hat sich dieser Erklärung nicht angeschlossen.

Die Gleitsichtbrillen von Lensbest wird Tchibo künftig nicht mehr als „hochwertige Gleitsichtbrillen“ beziehungsweise als „individuelle Gleitsichtbrillen von Lensbest, bestehend aus einer modischen Kunststofffassung und Premium-Gleitsichtgläsern in Optiker-Qualität…“ bewerben und anbieten. Ferner verpflichtet sich das Hamburger Handelsunternehmen, auf die eingeschränkte Nutzbarkeit im Straßenverkehr von im Internet erworbenen Gleitsichtbrillen hinzuweisen.

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Der ZVA hatte zudem gefordert, den Vertrieb von Gleitsichtbrillen, die nur auf einer unzureichenden Datengrundlage gefertigt werden können, einzustellen. Tchibo will sich jedoch nicht generell verpflichten, in Zukunft auf den Verkauf von Gleitsichtbrillen im Internet zu verzichten. „Wir verbuchen die abgegebene Unterlassungserklärung von Tchibo als Teilerfolg“, so ZVA-Präsident Thomas Truckenbrod. „Unsere Forderungen sind jedoch noch nicht erfüllt, so dass die gerichtliche Auseinandersetzung mit Tchibo und der 4 Care GmbH fortgeführt wird.“

www.zva.de

 

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