Schweiz nimmt Myopie-Management in Leistungs-Katalog
von Redaktion,
Gerade ist in Mannheim die zweite eyebizz Conference zum Thema Myopie-Management zu Ende gegangen, da gibt es für die Schweiz eine sehr gute Nachricht diesbezüglich: Dort wird das Myopie-Management ab 1. Juli unter bestimmten Bedingungen von der Krankenkasse unterstützt bzw. bezahlt.
Die Arbeitsgruppe Myopie des SBAO (Schweizerischer Berufsverband für Augenoptik und Optometrie und OptikSchweiz) erhielt am 18. Juni den Bescheid, dass das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) in Bern Produkte und Verfahren, die nachweislich eine Hemmung der Myopie-Progression bewirken, mit dem 1. Juli 2024 neu in ihren Leistungskatalog aufnimmt.
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Dies gelte für folgende Spezialfälle mit Brillen und Kontaktlinsen:
• Progrediente Myopie (nachgewiesen mit entsprechender überdurchschnittlicher axialer Augenlänge, gemäss aktuellen Wachstumstabellen und einer Progression von mindestens 0,50 Dioptrien/Jahr), welche zu hoher Myopie (< –5,00 Dioptrien) führen kann oder bereits hohe Myopie (< –5,00 Dioptrien) mit weiterer Progression von mindestens 0,50 Dioptrien / Jahr.
• Vergütung nur bei Behandlung mit Brillen und Kontaktlinsen, die nachweislich eine Hemmung der Myopie-Progression bewirken: Multifokale Kontaktlinsen mit peripherer Zusatzoptik (peripherer Defokus), Orthokeratologie-Linsen oder Brillengläser zur Myopie-Kontrolle, auf Basis eines multifokalen- oder peripheren Defokus-Prinzips.
• Verordnung nur durch Fachärzte und Fachärztinnen für Ophthalmologie mittels Verordnungs-Formular mit mindestens Angaben zur axialen Augenlänge, Nachweis der Progression und bestehendem Myopie-Grad.
• Bis zum vollendeten 21. Altersjahr.
Diese Regelung trete am 1. Juli 2024 in Kraft. Damit sei die Leistung für die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) leistungspflichtig.