DÜSSELDORF 12.07.2016 – Laserpointer sollten niemals auf die Augen anderer Menschen gerichtet werden – darauf weist auch der Berufsverband der Augenärzte (BVA) immer wieder hin. Insbesondere Blendattacken auf Flugzeugpiloten und Autofahrer sorgen seit Jahren für Schlagzeilen.
Wenn ein Pilot in einer kritischen Phase von Start oder Landung durch einen Laserstrahl geblendet wird, kann dies fatale Folgen haben, da er vorübergehend nichts sieht. Bleibende Schäden für die Augen des Piloten sind jedoch nicht zu erwarten. „Auf die Entfernung von hunderten bis tausenden von Metern und durch die Lichtstreuung in der Atmosphäre und an der Cockpit-Scheibe sind selbst starke Laserpointer nicht in der Lage, genug Energie ins Auge der angestrahlten Piloten zu senden“, erläutert Prof. Dr. Horst Helbig vom Berufsverband der Augenärzte. Zu dem Schluss, dass die Netzhaut im Augeninneren unter diesen Umständen nicht dauerhaft geschädigt wird, kamen jüngst auch die Autoren eines Artikels in der Fachzeitschrift British Journal of Ophthalmology.
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Blendung auf kurze Distanz kann das Auge dauerhaft schädigen
Zugelassene Laserpointer mit einer Ausgangsleistung von bis zu 1 mW gelten als unbedenklich für die Augen. Doch seit einigen Jahren sind zunehmend stärkere, illegale Laserpointer auf dem Markt. Im Internet werden Geräte verschiedener Wellenlängen mit mehreren 1000 mW Leistung angepriesen, die aufgrund ihres Gefährdungspotenzials gar nicht in den allgemeinen Handel kommen dürften. Trifft ein solcher energiereicher Laserstrahl auf kurze Distanz das Auge eines Menschen, besteht Gefahr für das Sehvermögen. Helbig erklärt: „Es entsteht eine Koagulation (Gerinnung) der Netzhaut. Das betroffene Areal ist unwiederbringlich geschädigt.“ Der BVA fordert daher erneut einen verantwortungsvollen Umgang mit Laserpointern.
Tipps zum Umgang mit Laserpointern
Der Strahl sollte niemals auf die Augen anderer Personen gerichtet werden.
Benutzer sollten selbst nie absichtlich in den direkten Strahl schauen.
Falls die Laserstrahlung ins Auge trifft, sollte man die Augen bewusst schließen und den Kopf aus dem Strahl bewegen.
Die Strahlungsquelle darf nicht mit optischen Instrumenten wie Lupen betrachtet werden.
Laserpointer sollten das GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) aufweisen. Nur Laser mit einer Leistung von maximal 1 mW gelten als sicher für die Augen.
Laserpointer gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen.
Woche des Sehens vom 8. bis 15. Oktober 2016
Das Sehvermögen erhalten – dafür gibt es vielfache Möglichkeiten, auf die auch die Woche des Sehens vom 8. bis 15. Oktober 2016 hinweist. „Chancen sehen“ lautet das Thema der Aktionswoche in diesem Jahr. Getragen wird die Aktionswoche, deren Schirmherrin die Fernsehjournalistin Gundula Gause ist, von der Christoffel-Blindenmission, dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband, dem Berufsverband der Augenärzte, dem Deutschen Komitee zur Verhütung von Blindheit, der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft, dem Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf sowie der PRO RETINA Deutschland. Seit dem Jahr 2002 informiert die bundesweite Kampagne mit vielfältigen Aktionen über die Bedeutung guten Sehvermögens und klärt über die Ursachen vermeidbarer Blindheit sowie die Situation sehbehinderter und blinder Menschen in Deutschland und in den Entwicklungsländern auf. Unterstützt wird die Woche des Sehens von der Aktion Mensch. www.woche-des-sehens.de
Quelle: John Marshall et al., Eye hazard of laser „pointers“ in perspektive. Br J Ophthalmol 2016;100:583-584 doi:10.1136/bjophthalmol-2016-308798