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ZVA kritisiert die Entscheidung des Gerichts

Brillen-Mehrkostenregelung: Verfassungsbeschwerde abgelehnt

Nach Informationen des Zentralverbandes der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) vom 9. November hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Verfassungsbeschwerde eines Verbrauchers nicht zur Entscheidung angenommen, in der dieser sich gegen die im Zuge des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) geltende Mehrkostenregelung bei Brillen juristisch zu wehren versuchte.

ZVA: Beratung in der Augenoptik
Beratung beim Brillen-Kauf (Bild: ZVA/Heike Skamper)

Die verfassungsrechtliche Beschwerde richtete sich gegen den durch das HHVG geänderten § 302 SGB V, nach dem die Gesundheitshandwerke seit dem 1. April 2018 alle privaten Zuzahlungen gesetzlich Versicherter zu Hilfsmitteln an die Krankenkassen melden müssen. Hierin sah der Beschwerdeführer eine Verletzung seines Rechts auf Privatsphäre und informelle Selbstbestimmung.

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Neben der Bundesinnung der Hörakustiker und dem Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik hatte auch der ZVA die Verfassungsbeschwerde argumentativ unterstützt, da die Mehrkostenregelung über die Verletzung von Verbraucherrechten hinaus einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand für die Leistungserbringer, also auch die Augenoptiker, darstelle und zudem den Schutz von Betriebsgeheimnissen tangiere.

Mitteilung des gesamten Zuzahlungsbetrags für Brillen

Anders als an verschiedenen Stellen verlautbart wurde, sei jedoch gemäß der Mehrkostenregelung keine differenzierte Meldung der einzelnen Zusatzleistungen (z.B. Entspiegelungen bei Brillengläsern) erforderlich, heißt es in der Pressemitteilung des ZVA. Stattdessen müsse der Krankenkasse vom abrechnungsbefähigten Augenoptikbetrieb einzig der gesamte Zuzahlungsbetrag mitgeteilt werden.

Dennoch kritisiert ZVA-Geschäftsführer Dr. Jan Wetzel die Entscheidung des Gerichts auf das Schärfste: „Für uns ist die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde absolut nicht nachvollziehbar – und das bedauerlicherweise sogar im wortwörtlichen Sinne, denn das Bundesverfassungsgericht muss hierzu keine Begründung vorlegen, an der wir uns nun systematisch abarbeiten könnten. Das macht es für uns als Verband, für die Augenoptiker und nicht zuletzt für den Verbraucher, der diese Beschwerde aus plausiblen Gründen vorgebracht hat, umso schlimmer.“

 

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