Jedes Jahr bieten günstig gelegene Feiertage Möglichkeiten, arbeitsfreie Zeit mit wenigen Urlaubstagen am Stück auf verlängerte Wochenenden oder Kurzurlaube auszudehnen. Und wenn man sich fair mit den Kollegen im Betrieb abspricht, hat auch jeder Arbeitnehmer mal etwas davon.
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Ostern und 1. Mai
Ostern ist für Arbeitnehmer eine beliebte Zeit, um Urlaub zu nehmen. Die vielen Feiertage bieten eine günstige Gelegenheit, mit nur wenigen Urlaubstagen viel freie Zeit am Stück herauszuholen. Hier die Möglichkeiten im Überblick:
Wer dieses Jahr um Ostern vier Tage Urlaub nimmt, kann mit dem Zeitraum vom 15. bis 18. und mit dem 23. bis zum 26. insgesamt zehn Tage die Seele baumeln lassen.
Wer als Arbeitnehmer eine richtig lange Auszeit haben möchte, kann mit zwölf Urlaubstagen in Strecke von insgesamt 23 freien Tage erreichen und den Zeitraum damit fast verdoppeln. Dafür muss der Urlaub vom 15. April bis zum 3. Mai beantragt werden.
Für einen Kurzurlaub eignet sich der 29. und 30. April oder der 2. und 3. Mai. Mit zwei Urlaubstagen gibt es dann insgesamt fünf freie Tage am Stück.
Christi Himmelfahrt und Pfingsten
Schon seit den 30er Jahren ist Christi Himmelfahrt ein gesetzlicher Feiertag, der immer auf einen Donnerstag fällt. In diesem Jahr ist Christi Himmelfahrt am 30. Mai, dadurch können Arbeitnehmer mit vier Urlaubstagen ganze neun freie Tage am Stück aus dem Feiertag ziehen.
Mit Pfingsten am 10. Juni bieten sich schon kurze Zeit später weitere Möglichkeiten zur klugen Urlaubsplanung. Besonders gut eignet sich der Zeitraum vom 3. bis 7. Juni. Aus fünf Urlaubstagen ergeben sich zehn freie Tage am Stück. Mit nur einem Urlaubstag mehr, am 31.Mai, werden aus den sechs Urlaubstagen ganze zwölf.
Fronleichnam
Wer in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen arbeitet, hat Glück, denn hier ist Fronleichnam ein gesetzlicher Feiertag. In diesem Jahr fällt er auf einen Donnerstag, somit ergibt sich für Arbeitnehmer mit dem Freitag darauf, dem 21. Juni, ein geeigneter Brückentag.
Tag der deutschen Einheit
Auch der Tag der deutschen Einheit fällt dieses Jahr auf einen Donnerstag und macht ihn für Arbeitnehmer zu einem begehrten Brückentag. Das funktioniert natürlich auch in die andere Richtung; nehmen Arbeitnehmer sich vom 1. bis zum 3. Oktober Urlaub, werden aus drei freien Tagen ganze sechs.
Weihnachten
Heiligabend und Silvester sind rein rechtlich gesehen Feiertage, an denen gearbeitet werden muss. In manchen Unternehmen wird hier jedoch ein halber Tag freigegeben, sodass Arbeitnehner nur einen halben Tag Urlaub nehmen müssen. Der 24. Dezember fällt 2019 auf einen Dienstag, demnach sind Mittwoch und Donnerstag Feiertage. Wer sich also hier den 23., 24., und 27. Dezember freinimmt, kann aus drei Urlaubstagen ganze neun freie Tage am Stück erhalten.