Detaillierte Anforderungen von Anamnese bis Screening und Beratung
Neues RAL-Gütezeichen für Optometristen
von Redaktion,
(Bonn) – Optometristen leisten mit ihren Gesundheitsdienstleistungen rund um das visuelle System einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Sehfähigkeit. Ihre Tests und Messungen ermitteln nicht nur die Korrektionswerte für Brillengläser, sondern stellen auch Auffälligkeiten am Auge fest, die eine Behandlung durch den Augenarzt erforderlich machen. Mit dem neuen RAL-Gütezeichen „Optometrische Leistungen“ dokumentieren Optometristen ab sofort, dass sie genau definierte Grundanforderungen an ihre angebotenen Leistungen erfüllen.
Die Kriterien für die Vergabe des RAL-Gütezeichens „Optometrische Leistungen“, die Güte- und Prüfbestimmungen, gelten bei Optometristen für alle Schritte einer Untersuchung. Dazu gehörten die Anamnese, die Refraktionsbestimmung zur Ermittlung der Fehlsichtigkeit und des erforderlichen Augenglases, die Visus- bzw. Sehschärfebestimmung, die Untersuchung des vorderen und hinteren Augenabschnitts sowie die Ergebnisbesprechung und Empfehlung.
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Zu den besonderen Leistungen zählt das Screening. Damit stellen Optometristen sehleistungsmindernde Auffälligkeiten fest, die gegebenenfalls von einem Augenarzt behandelt werden müssen. Dabei kann es sich beispielsweise um Farbsinnstörungen, Grünen Star, Grauen Star und Erkrankungen der zentralen Netzhaut handeln.
Prüfbestimmungen für Optometristen
Bestandteil der Güte- und Prüfbestimmungen sind auch die Funktionsfähigkeit der eingesetzten Messinstrumente und die Verpflichtung der Optometristen, regelmäßig Weiterbildungsmaßnahmen zu besuchen und dies nachzuweisen. Um die Zuverlässigkeit ihrer Leistungen sicherzustellen, sind die Gütezeichen-Benutzer zu einer kontinuierlichen Eigenüberwachung verpflichtet und unterliegen einer mindestens einmal jährlich stattfindenden Fremdüberwachung durch neutrale externe Experten.
Informationen zu RAL
Für die Anerkennung von RAL-Gütezeichen im Produkt- und Dienstleistungsbereich ist seit 1925 RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung zuständig. Die zuverlässige Einhaltung des hohen Qualitätsanspruchs wird durch ein dichtes Netz stetiger Eigen- und Fremdüberwachung gesichert, dem sich die Hersteller und Anbieter freiwillig unterwerfen. Als objektive Kennzeichnung würden RAL-Gütezeichen den wachsenden Ansprüchen der Verbraucher gerecht und stehen für deren Schutz. Auch die weiteren Geschäftsbereiche RAL Farben, RAL Umwelt und RAL Logo Lizenz befassen sich in unterschiedlichster Ausprägung mit dem Thema Kennzeichnung.