Die ZVA-Broschüre „Sehteste und Funktionsprüfungen beim Augenoptiker“ wurde neu aufgelegt und fasst auf 20 Seiten übersichtlich zusammen, welche Überprüfungen des Sehvermögens und weitere Funktionsprüfungen für gängige Berufszulassungen und Führerscheine ein Augenoptiker durchführen darf und welche Bestimmungen dabei jeweils gelten.
Neben den wichtigsten Vorschriften für die Prüfung der zentralen Tagessehschärfe nach DIN/EN/ISO beinhalte die Broschüre Details zu Sehtests für den Führerscheinerwerb in unterschiedlichen Fahrzeugklassen sowie für Bildschirmarbeitsplätze, den Sportbootführerschein und den Jagdschein.
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2. Auflage mit weiteren Infos für Augenoptiker
Die zweite Auflage 2019 enthält zusätzliche Informationen für den Augenoptiker zum zerstörungsfreien Werkstoffprüfen, darüber hinaus sind die Sehtestanforderungen für Tennis-Schiedsrichter sowie zum Augentest für die ESA- und NASA-Zertifizierung für elektronische Verbindungstechniken neu hinzugekommen.
Ein umfangreicher Anhang informiere über Überprüfungen des Sehvermögens im Rahmen weiterer Berufszulassungen und Führerscheine, für die zwar in der Regel eine fach- oder amtsärztliche Untersuchung vorgeschrieben ist, die der Augenoptiker jedoch auf Wunsch und Rechnung des Kunden ebenfalls durchführen kann – beispielsweise, falls der Kunde vorab eine Einschätzung seines Sehvermögens wünscht, bevor er sich dem offiziellen Zulassungsverfahren unterzieht. Der Augenoptiker müsse den Kunden aber darauf hinweisen, dass diese Teste außerhalb des regulären Zulassungsverfahrens durchgeführt und anschließend bei einem befugten Arzt wiederholt werden müssen.
Die zweite Auflage der Broschüre mit dem Titel „Sehteste und Funktionsprüfungen beim Augenoptiker“ kann bestellt werden bei der ZVA-Optik-Service GmbH (Ilka Schäfer, E-Mail: i.schaefer@zva.de) gegen eine Schutzgebühr von 3 Euro (inkl. MwSt., zuzüglich Porto).