Eine neue ZVA-Broschüre über Sehteste fasst zusammen, welche Überprüfungen des Sehvermögens und weitere Funktionsprüfungen für gängige Berufszulassungen und Führerscheine ein Augenoptiker durchführen darf und welche Bestimmungen dabei jeweils gelten.
Neben den wichtigsten Vorschriften für die Prüfung der zentralen Tagessehschärfe nach DIN/EN/ISO beinhaltet die Broschüre Details zu Sehtests beim Augenoptiker für den Führerscheinerwerb in unterschiedlichen Fahrzeugklassen sowie für Bildschirmarbeitsplätze, den Sportbootführerschein und den Jagdschein.
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Ein umfangreicher Anhang informiert zusätzlich über Überprüfungen des Sehvermögens im Rahmen weiterer Berufszulassungen und Führerscheine, für die zwar in der Regel eine fach- oder amtsärztliche Untersuchung vorgeschrieben ist, die der Augenoptiker jedoch auf Wunsch und Rechnung des Kunden ebenfalls durchführen kann – beispielsweise, falls der Kunde vorab eine Einschätzung seines Sehvermögens wünscht, bevor er sich dem offiziellen Zulassungsverfahren unterzieht.
So können Augenoptiker zum Beispiel nach den entsprechenden Bestimmungen Teste durchführen, die Sehschärfe, Dämmerungs- und Farbsehen, Stereosehen, Augenmotilität und Gesichtsfeld überprüfen, oder für Bedienstete des Forstdienstes ab 40 Jahren eine Augeninnendruckmessung vornehmen. Sie müssen den Kunden aber darauf hinweisen, dass diese Teste außerhalb des regulären Zulassungsverfahrens durchgeführt und anschließend bei einem befugten Arzt wiederholt werden müssen.
Die Broschüre mit dem Titel „Sehteste und Funktionsprüfungen beim Augenoptiker“ kann bestellt werden bei der ZVA-Optik-Service GmbH (Ilka Schäfer, i.schaefer@zva.de) gegen eine Schutzgebühr von 3 Euro (inkl. MwSt. und Porto).