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Gefängnis verhängte Trageverbot

Häftling in Japan: Bedrohliche Aura durch Brille?

In Japan steht ein Gefängnis in der Kritik, weil es einem Häftling das Tragen einer vermeintlich bedrohlich wirkenden Brille untersagte. In dortigen Haftanstalten gelten generell strenge Regeln, die schon mehrfach kritisiert wurden; auch gab es schon andere Verbots-Fälle gegenüber Brillenträgern in Gefängnissen.

Einem Häftling in Japan wurde verboten, seine Brille zu tragen, weil sie eine bedrohliche Aura habe
Kann eine Brille bedrohlich wirken? Ja, sagt ein Gefängnis in Japan (Symbol-Bild: Pixabay)

Wie die Anwaltskammer von Sapporo erklärte, verbot das Tsukigata-Gefängnis im Norden des Landes dem um die 40 Jahre alten Häftling, eine Brille zu tragen, die oben einen silberfarbenen Rahmen hatte und im unteren Teil rahmenlos war.

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Die Leitung der Strafanstalt argumentierte demnach, die Sehhilfe verleihe dem Häftling „eine bedrohliche Aura“, die andere Häftlinge einschüchtern oder sie zu Spötteleien verleiten könnte. Laut Anwaltskammer habe die Gefängnisleitung sogar noch weiter reichende Gefahren durch die Brille geltend gemacht: Sie könne „einen schlechten Einfluss auf das Gefängnisleben haben, indem sie disziplinloses Verhalten wie Prügeleien und Mobbing auslöst“.

Ein nicht namentlich genannter Vertreter der Gefängnisverwaltung habe die Entscheidung auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP verteidigt: „Wir glauben, dass nichts widerrechtlich oder ungerecht an der Art und Weise ist, in der wir die Situation gehandhabt haben“.

Häftling litt unter Brillen-Verbot

Die Anwaltskammer hatte dagegen betont, dass der betroffene Häftling, der wegen eines Verkehrsdelikts im Gefängnis saß und mittlerweile entlassen wurde, erhebliche Probleme durch den monatelangen Entzug der Sehhilfe hatte. So habe er so schlecht sehen können, dass er „in andere Häftlinge hineingelaufen“ sei und unter „starken Kopfschmerzen“ gelitten habe.

Die Anwaltskammer sandte deshalb eine Abmahnung an die Haftanstalt. Wenn Häftlinge wegen fehlender Brille nicht mehr problemlos lesen könnten, verletzte dies „ihre Rechte auf einen Mindeststandard eines kulturellen Lebens“. Die Vizepräsidentin der Anwaltskammer von Sapporo, Ayako Ito, erklärte dazu, dass für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen eine Brille einem Körperteil gleichkommen kann.

Zudem sagte Ito gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, dass ein solches Verbot in Japan gar nicht so selten ist. Immer wieder würden Gefängnisse in Japan Insassen die notwendige Sehhilfe verbieten. Ebenfalls im Tsukigata-Gefängnis sei bereits 2020 einem Häftling untersagt worden, seine eigene Designerbrille von Bulgari zu tragen, weil diese zu auffällig und prahlerisch sei.

Quelle: ntv.de

 

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