GfK-Studie und Zahlen der Bundesagentur für Arbeit
Absturz für Konsumklima und Höchststand bei Kurzarbeit
von Redaktion,
(Nürnberg) – Gestern veröffentlichte GfK die Konsumklima-Studie für April 2020. Die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Maßnahmen zur Eindämmung des Virus haben die Verbraucherstimmung im April schwer getroffen. Einkommenserwartung und Anschaffungsneigung befinden sich im freien Fall, während die Konjunkturerwartung nur moderate Einbußen hinnehmen muss. Hunderttausende Betriebe haben Kurzarbeit angemeldet. Folglich prognostiziert GfK für Mai 2020 einen historischen Tiefstand von –23,4 Punkten und damit 25,7 Punkte weniger als im April dieses Jahres (revidiert 2,3 Punkte).
Die Erhebung fand in den ersten zwei Aprilwochen statt. Zu diesem Zeitpunkt spürten die Verbraucher zum ersten Mal das volle Ausmaß der Eindämmungsmaßnahmen, wie Schul- und Geschäftsschließungen, Produktionsstilllegungen sowie Ausgangsbeschränkungen. Das Konsumklima befindet sich derzeit im freien Fall. Ein Wert von –23,4 Punkten ist bislang beispiellos in der Historie des Konsumklimas.
„Angesichts eines weitgehend eingefrorenen Wirtschaftslebens kommt dieser beispiellose Absturz des Konsumklimas nicht ganz überraschend. Handel, Hersteller und Dienstleister müssen sich auf eine unmittelbar bevorstehende, sehr schwere Rezession einstellen,“ erklärt Rolf Bürkl, GfK-Konsumexperte. „Da sich nun abzeichnet, dass die Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 aus Vorsichtsgründen nur sehr langsam vor sich gehen werden, dürften auch dem Konsumklima in den nächsten Monaten schwierige Zeiten bevorstehen.“
Verschärft werde das verschlechterte Konsumklima zudem durch eine im April sprunghaft angestiegene Sparneigung. Das Thema Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) tritt angesichts der Verunsicherung durch die Corona-Krise in den Hintergrund. Diese Verunsicherung habe dazu geführt, dass die Sparneigung im April um mehr als 51 Punkte angestiegen ist und das Konsumklima erheblich belastet.
Verbraucher erwarten Rezession
Die Verbraucher gehen davon aus, dass Deutschland durch die Corona-Krise in eine schwere Rezession stürzen wird. Der Indikator Konjunkturerwartung büßt im April nur moderate 2,2 Zähler ein und rutscht auf –21,4 Punkte. Ein geringerer Wert wurde zuletzt während der Finanz- und Wirtschaftskrise im Mai 2009 mit –26 Zählern gemessen.
Produktionsstilllegungen, Schließung von Geschäften sowie der Gastronomie haben die wirtschaftliche Tätigkeit in weiten Bereichen nahezu zum Erliegen gebracht. Zudem behindern unterbrochene Lieferketten die Produktion in vielen Bereichen der Industrie. Sehr viele Betriebe machen von der Möglichkeit der Kurzarbeit Gebrauch, um Entlassungen zu vermeiden. Dennoch wird ein Anstieg der Arbeitslosigkeit im weiteren Verlauf dieses Jahres nicht zu verhindern sein. Die dadurch aufkommende Angst vor Jobverlust belastet die Stimmung.
Einkommenserwartung im freien Fall
Während die Konjunkturaussichten aktuell angesichts der Schwere der Krise noch glimpflich davonkommen, muss die Einkommenserwartung einen beispiellosen Absturz hinnehmen. Der Indikator verliert gegenüber dem Vormonat 47,1 Zähler und fällt auf –19,3 Punkte. Noch niemals seit Beginn der monatlichen Erhebung zur Verbraucherstimmung im Jahre 1980 wurde ein höherer Monatsverlust der Einkommenserwartung gemessen.
Im Unterschied zu den Konjunkturaussichten sei die Fallhöhe der Einkommenserwartung wesentlich größer. Dies mag zumindest zu einem Teil die riesigen Verluste erklären. Der wesentliche Grund ist allerdings der Lockdown wesentlicher Bereiche der deutschen Wirtschaft. Viele Erwerbstätige erleiden bereits bzw. werden durch Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit spürbare Einkommenseinbußen erleiden. Dies betrifft neben den betroffenen Angestellten auch viele Selbständige im Handel und Dienstleistungsbereich, wie z.B. Frisöre, deren Einkünfte auf null gefallen sind.
Konsumklima und schlechte Einkommenserwartungen
Die Anschaffungsneigung gerät in den Strudel der abstürzenden Einkommensaussichten. Der Indikator verliert 36 Zähler und rutscht auf –4,6 Punkte ab. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres steht nun ein Minus von knapp 58 Punkten zu Buche.
Die Verunsicherung unter den Konsumenten sei derzeit riesig. Neben den bereits tatsächlich stattfindenden Einkommenseinbußen ist die Angst vor Jobverlust bei vielen Beschäftigten stark gestiegen. Dies sei ein beträchtliches Konsumhemmnis, das noch dadurch verschärft wird, dass aufgrund geschlossener Geschäfte häufig die Möglichkeit fehlt, Dinge einzukaufen.
Da die Befragung durch GfK im Zeitraum vom 1. bis 14. April stattfand, waren den Befragten die ersten Lockerungen der Eindämmungsmaßnahmen noch nicht bekannt. Es bleibt zu hoffen, dass das schrittweise Öffnen der Geschäfte ab dem 20. April einen weiteren Absturz der Konsumneigung, wenn nicht komplett verhindern, aber zumindest etwas abfedern kann.
Ist Kurzarbeit die Rettung?
Bereits hunderttausende Betriebe in Deutschland haben Kurzarbeit angemeldet: rund 725.000 (Stand: 13. April, Statista-Grafik auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit). Zum Vergleich: Im Zuge der Finanzkrise 2009 hatten „nur” 22.913 Betriebe Kurzarbeit angemeldet.
Die Bundesregierung hatte aufgrund der Corona-Krise die Möglichkeit für Betriebe gelockert, Kurzarbeit anzumelden. Aber: Einer aktuellen Umfrage des Ifo-Instituts zufolge plane fast ein Fünftel der Unternehmen in Deutschland, Stellen abzubauen.
Mehr Kurzarbeitergeld und verlängerter Bezug des Arbeitslosengeldes
Mit Blick auf die Kurzarbeit hat die Regierung beschlossen, für Arbeitnehmer in Kurzarbeit ab 1. Mai bis 31. Dezember 2020 die bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe zu öffnen. Außerdem soll das Kurzarbeitergeld für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem vierten Monat des Bezuges auf 70 (bisher: 60) beziehungsweise für Familien mit Kindern auf 77 (67) Prozent des pauschalierten Nettoentgelts erhöht werden. Ab dem siebten Monat des Bezugs soll der Betrag auf 80 Prozent beziehungsweise 87 Prozent angehoben werden. Die Regelung soll längstens bis zum 31.12.2020 gelten.
Außerdem werde das Arbeitslosengeld nach SGB III für die Betroffenen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 enden würde. (Quelle: DHZ)