Wenn es jetzt auf die kältere Jahreszeit zugeht, wird es schwieriger, in Geschäftsräumen mit ständigem Durchzug die in der Luft befindlichen Aerosole und damit die Corona-Virus-Last zu senken. Wie ein effektives Lüften trotzdem gelingen kann, hat die DGUV in „SARS-CoV-2: Empfehlungen zum Lüftungsverhalten an Innenraumarbeitsplätzen“ zusammengestellt.
Husten, Sprechen, Niesen oder einfach nur Ausatmen – das Coronavirus wird vor allem über Tröpfchen und feinste luftgetragene Flüssigkeitspartikel, sogenannte Aerosole, übertragen. In geschlossenen Räumen sinken Tröpfchen aufgrund ihrer Größe schnell zu Boden, doch Aerosole können sich in der Luft ansammeln und im ganzen Zimmer verteilen. Arbeiten Menschen in schlecht oder nicht belüfteten Räumen, steigt die Wahrscheinlichkeit einer Infektion, selbst wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Beschäftigten eingehalten wird.
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Beim Lüften unterscheidet man zwischen der freien Lüftung und der technischen Lüftung. „Bei der freien Lüftung ist die Stoßlüftung mit weit geöffneten Fenstern und am besten auch mit geöffneten Türen am effektivsten“, so Dr. Simone Peters, Leiterin des Sachgebiets Innenraumklima der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Das Lüften über gekippte Fenster sei weniger empfehlenswert: „Als Ergänzung zur Stoßlüftung kann es aber sinnvoll sein, um ein zu schnelles, starkes Ansteigen der Virenkonzentration zu vermeiden.“
Bei der technischen Lüftung gelangt über raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) kontinuierlich gefilterte Frischluft von außen in die Innenräume. Werden zusätzlich Klimaanlagen eingesetzt, kann die Luft gleichzeitig noch erwärmt, gekühlt und be- oder entfeuchtet werden. „Das Übertragungsrisiko von SARS-CoV-2 über sachgerecht instandgehaltene RLT-Anlagen ist eher gering“, so Peters. „Daher sollten diese Anlagen auch nicht abgeschaltet, sondern im Gegenteil die Außenluftzufuhr über die Anlage erhöht und ein Umluftbetrieb vermieden werden.“
Zusammengefasst gelten folgende Empfehlungen für das richtige Lüften gegen Covid-19:
Eine ausreichende Frischluftzufuhr von außen durch freie Lüftung sicherstellen. Als Faustregel für Innenäume gilt: stündlich über die gesamte Fensterfläche zwischen 3 Minuten (im Winter) und 10 Minuten (im Sommer) lüften; Besprechungs- und Seminarräume mindestens alle 20 Minuten lüften.
Außenluftzufuhr über RLT-Anlagen sicherstellen, gegebenenfalls erhöhen und Umluftbetrieb vermeiden. Die Anlage auch vor und nach der Benutzung des Gebäudes auf Nennleistung fahren. Nachts oder am Wochenende sollte die Anlage nicht ausgeschaltet, sondern mit abgesenkter Leistung betrieben werden.
Umluftgeräte wie Klimageräte, Heizlüfter und Ventilatoren möglichst nur in Innenräumen mit Einzelbelegung betreiben und für einen zusätzlichen Luftaustausch von außen sorgen.
Luftfilter, die Partikel und mikrobielle Kontaminationen durch Filtration aus der Luft entfernen, sollten mit einem HEPA-Filter (H13 oder H14) ausgestattet sein.
App für regelmäßige Erinnerung ans Lüften
In Innenräumen kann die CO₂-Konzentration als ein Anhaltspunkt für das richtige Lüften dienen. Um Beschäftigte an das regelmäßige Öffnen der Fenster zu erinnern, gibt es z.B. die App „CO2-Timer“ der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese errechnet für Unterrichts-, Verkaufs- und Büroräume die erforderlichen Lüftungsintervalle und erinnert akustisch ans Lüften.
Richtiges Lüften ist nur einer von vielen Bausteinen, um die Infektionsgefahr zu verringern. Für weitere Informationen zu Infektionsschutz und Belüftung hat die DGUV eine Hintergrundseite auf ihrer Homepage eingerichtet.