Ganz egal ob Angestellter oder Unternehmer – durch die aktuelle Corona-Krise ist jeder wirtschaftlich betroffen. Der derzeitige Lockdown kostet die Schweiz rund CHF 15 Mrd. (EUR 14.2 Mrd.) an Wertschöpfung im Monat, wenn die Wirtschaft zu 75% ihres normalen Aktivitätsniveaus läuft. Betriebszeiten und Möglichkeiten, wirtschaftlich tätig zu sein, sind durch die geltenden Regularien stark limitiert, auch für Augenoptiker.
Doch es gibt Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung. Mitarbeitende ohne gekündigtes Arbeitsverhältnis und vor regulärem Pensionsalter bekommen 80% ihres Lohnes. Das ist mehr als in Deutschland. Einige Betriebe finanzieren die restlichen 20% aus der eigenen Tasche. Auch Lernende und Temporär-Angestellte werden entschädigt. Gesellschafter (GmbH / AG) und Mitglieder der Führung erhalten eine Pauschale: CHF 3‘320.00 (EUR 3140.00) pro Vollzeitstelle pro Monat. Selbständigerwerbende (Einzelunternehmer) erhalten 80% des Einkommens anhand letzter AHV-Beitragsverfügung 2019, max. CHF 196.00 am Tag (EUR 185.00).
Freiwilligkeit und Eigenverantwortung
In der Schweiz möchte man die Balance zwischen Gesundheit und Wirtschaft baldmöglichst wiederherstellen. Der Vorstand des Schweizerischen Gewerbeverbandes (SGV) schlug eine Lockerung der Maßnahmen gegen die Coronavirus-Pandemie vor. Ein App-basiertes Monitoring via Handy könnte helfen, Infektionsketten zu eruieren. Die Quarantäne müsse dann nur noch für Risikogruppen gelten. Ein progressiver Ansatz, der jedoch nur funktioniert, wenn sich möglichst alle registrieren. Freiwilligkeit und Eigenverantwortung wären notwendig, damit der Datenschutz eingehalten werde. Schaffen wir Schweizer das?
Wer seine Daten spenden möchte, kann sich hier die App des Robert Koch Instituts für Deutschland herunterladen https://corona-datenspende.de/