13. Juni 2024 – Der Gesetzgeber sieht bis zum 1. Januar 2026 eine Anschlusspflicht der Leistungs-Erbringer für Hilfsmittel – inklusive Augenoptiker – an die Telematik-Infrastruktur vor, um die kompletten Versorgungs- und Abrechnungs-Prozesse im Gesundheitswesen zu digitalisieren. Vertreter der Gesundheits-Handwerke, darunter der ZVA, haben ihre Positionen Anfang Juni vorgebracht.
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