Darmstädter Urteil: Interpretation eines Praktikers
von Redaktion,
Morgen um 19 Uhr geht es los mit der Webinarreihe von partnerauge und eyebizz: „KI vadis Augenoptik“ ist der Titel – und passend dazu hat das Landgericht Darmstadt in der vergangenen Woche das viel diskutierte Urteil veröffentlicht, in dem einem Augenoptiker die Bewerbung einer Netzhautanalyse mittels Künstlicher Intelligenz untersagt wird – zumindest in dieser Form.
Für alle Praktiker interpretiert Fritz Paßmann für uns das Urteil und blickt auf dessen Folgen. Im Webinar morgen wird der Referent und Dozent unabhängig von der aktuellen Rechtssprechung die für Augenoptiker heute bereits möglichen optometrischen Dienstleistungen vorstellen.
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Dr. Jan Wetzel geht dann als Geschäftsführer des Zentralverbands der Augenoptiker und Optometristen noch einmal etwas detaillierter und juristischer darauf ein. Und sicher wird auch Dr. Amir Parasta in seiner Vorstellung des „hybriden Versorgungskonzeptes“ der Epitop GmbH, dessen Geschäftsführer er ist, nicht am Darmstädter Urteil herumkommen.
Wir freuen uns sehr auf morgen Abend und auf die weiteren Diskussions- und Talkgäste Thorsten Boss (Vertriebsleiter Oculus) und Enno Pemöller (Geschäftsführer Eyetec), wenn wir den „Status Quo der Optometrie“ mitsamt ihrer Technologie in der Augenoptik bestimmen werden.
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