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Änderung bei den Leistungen

Aufstiegs-BAföG wird deutlich angehoben

Gute Nachrichten für Streber: Die Leistungen des Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG) werden zum 1. August deutlich angehoben. Der Zuschuss-Anteil beim Unterhaltsbeitrag wird von 50 aus 100 Prozent Vollzuschuss steigen, die Leistungen zum Lebensunterhalt müssen demnach nicht mehr zurückgezahlt werden.

Das Gleiche gilt für spätere Gründer; wer ausbildet oder Vollzeitkräfte einstellt, muss die Förderung künftig nicht mehr zurückzahlen.

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BAföG gibt’s seit 1996

Karriere - Aufstiegs-Bafög20 Jahre lang hieß es Meister-BAföG, heute heißt es Aufstiegs-BAföG. Seit 1996 helfen Bund und Länder bei der Finanzierung einer Aufstiegsfortbildung. Seither wurden über 2,6 Millionen berufliche Aufstiege zu Fachkräften, Führungskräften und selbstständigen Unternehmerinnen und Unternehmern ermöglicht. Mit einer Förderung von insgesamt rund 9,2 Milliarden Euro.

„Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.“

Mit wie viel Geld Sie konkret rechnen können, ermittelt der Online-Förderrechner.

Mehr Infos finden Sie in der Broschüre zum Download

 

Kommentar zu diesem Artikel

  1. Was nützt ein BAföG, wenn die Bearbeitung im ganzen erfasst wird? Zum Beispiel die Krankenversicherung der Rentner. Da wird die Private, gleich mit der Pflegeversicherung in ein Topf abgerechnet! Man sollte daher dieses überprüfen! Wie heißt es so schön? Nur einer wird dann satt, der es in den Topf bekommt. So kann man den”Staat” umgehen, der den “Staat” eigentlich stärken soll und nicht in die eigene Tasche (Unternehmen)!

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