Gute Nachrichten für alle, die gerne eine Weiterbildung machen möchten. Es gibt eine ganze Reihe an Fördermitteln für Meister und solche, die es werden wollen, die sowohl die Bundesregierung als auch der Europäische Sozialfonds bereitstellt. Finden Sie hier Tipps zu Prämien und Förderprogrammen, und wie man sie beantragt.
Dass es das „Meister-BAföG“ gibt, das wissen die meisten. In vielen Bundesländern gibt es jetzt aber auch zusätzlich die Meisterprämie in Höhe zwischen 1.000,- und 4.000,- Euro. Bedingung ist die bestandene Meisterprüfung. Aber auch für die Teilnahme an Seminaren gibt es bundesweite Fördermittel. Viele Seminarteilnehmer erfüllen die Bedingungen, um von dem attraktivem Finanzzuschuss für Weiterbildung zu profitieren.
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Allgemeine Regeln
Für alle Fördermittel gibt es ganz klare Verhaltensregeln, die allerwichtigste ist:
Erst Förderung beantragen – dann zum Seminar anmelden!
Wenn Sie diese Reihenfolge nicht einhalten, haben Sie leider keinen Anspruch mehr auf Fördergelder für Ihre Weiterbildung. Eine Ausnahme bildet das Aufstiegs-BAföG. Hier können Sie den Förderantrag für Ihre Weiterbildung auch noch während des Kurses einreichen. Auch der Bildungsträger muss ein paar Voraussetzungen erfüllen. Im Regelfall muss ein zertifiziertes Qualitätsmanagement-System (z.B. DIN EN ISO 9001) nachgewiesen werden.
Das „Meister-BAföG“
… heißt eigentlich Aufstiegs-BAföG – oder ganz genau: Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung – Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – (AFBG). Die Regelungen zum AFBG werden laufend geändert. Die letzte Aktualisierung erfolgte Anfang August 2016.
Mit dieser Änderung wurde das BAföG erheblich verbessert. Die maximale Fördersumme wurde deutlich angehoben, die zusätzliche Förderung für eine eventuell notwendige Kinderbetreuung wurde erhöht, der Zuschuss (also der Betrag, den Sie nicht zurückzahlen müssen) wurde deutlich erhöht, und auch der Nachlass bei Bestehen der Meisterprüfung wurde angehoben (siehe Übersicht).
Das Aufstiegs-BAföG ist eine Pflichtförderung, auf die jeder Teilnehmer Anspruch hat. Das eigene Einkommen spielt dabei keine Rolle. Wenn Sie an einer Vollzeitmaßnahme teilnehmen, können Sie zusätzliches BAföG für Lebensunterhalt und Kinderbetreuung beantragen. Hier wird allerdings das Einkommen von Ihnen und ggf. Ihrem Ehepartner geprüft.
Die Fördermittel setzen sich aus einem zinsgünstigen Kredit und einem Zuschuss zusammen. Mit der Genehmigung ist der Kredit über zwei Jahre zins- und tilgungsfrei. Somit müssen Sie sich während des Kurses keine Sorgen um die Rückzahlung machen. Die Beantragung und Genehmigung dauert je nach Bundesland bis zu drei Monate. Die erste Zahlung durch das BAföG-Amt erfolgt im Regelfall erst nach dem Kursbeginn.
Ein kleines Rechenbeispiel:
Angenommen, Sie besuchen einen berufsbegleitenden Meisterkurs, den Sie in monatlichen Raten zahlen. Dann haben Sie zu den Meisterkursgebühren zusätzliche Ausgaben für Übernachtung, Fahrtkosten, Miete usw. Trotzdem werden Sie nebenbei arbeiten gehen und haben daher weiterhin Einnahmen.
Gemäß dem Beispiel benötigen Sie monatlich zusätzlich 330,- Euro. Wenn der Meisterkurs eine Laufzeit von zwölf Monaten hat, dann müssten Sie 12 x 330,- Euro = 3.960,- Euro angespart haben.
Für das Darlehen ergibt sich eine Kreditsumme von 12 x 489,60 Euro = 5.875,20 Euro. Wenn Sie die Meisterprüfung bestehen, erhalten Sie hierauf einen Erlass von 40% = -2.350,08 Euro. Somit ergibt sich ein Rückzahlbetrag von 5.875,20 – 2.350,08 = 3.525,12 Euro.
Generell sollten Sie das BAföG in Anspruch nehmen, auch wenn Sie finanziell nicht darauf angewiesen sind. Immerhin bekommen Sie einen erheblichen Teil Ihrer Weiterbildung gefördert, den Sie nicht zurückzahlen müssen.
Ein kleiner Tipp noch am Rande: Bevor Sie sich für einen Schulstandort entscheiden, schauen Sie sich die Schule an und versuchen Sie mit aktuellen Schülern oder auch Dozenten zu reden. Sie müssen sich dort schließlich während der gesamten Weiterbildung wohlfühlen.
Übrigens gibt es diese Förderung nicht nur für die Weiterbildung zum Meister. Wenn Sie sich zum Betriebswirt weiterbilden lassen (z.B. Betriebswirt, HWK, im Abendkurs), haben Sie sogar noch ein zweites Mal Anspruch auf das AFBG, auch wenn Sie schon Meister sind.
Als Meister gehören Sie nun zu einer besonderen Personengruppe, die unbedingt weiter gefördert werden soll. Schließlich brauchen wir deutlich mehr Handwerker, als derzeit auf dem Arbeitsmarkt verfügbar sind. Daher gibt es in vielen Bundesländern eine zusätzliche Förderung – die Meisterprämie, Meisterbonus, Meister-Extra usw.
Hier erhalten Sie nach Antragsstellung einen Zuschuss zwischen 1.000,- und 4.000,- Euro, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Dieser Zuschuss ist auch unabhängig davon, ob Sie sich selbstständig machen möchten oder nicht. Voraussetzung ist die bestandene Meisterprüfung, ein Hauptwohnsitz in dem entsprechenden Bundesland und die rechtzeitige Antragstellung. Auch die Höhe der Förderung ist vom Bundesland abhängig:
Schleswig-Holstein arbeitet ebenfalls an Lösungen, den Meisterkurs zu bezuschussen.
Die Bildungsprämie
Die Bildungsprämie ist eine Förderung für Seminare über den Europäischen Sozialfonds und der Bundesregierung. Es werden 50% der Seminarkosten gefördert – maximal jedoch 500,- Euro. Diese Förderung soll Sie unterstützen, wenn Sie sich privat für eine Weiterbildung interessieren.
Um die Bildungsprämie für Ihre Weiterbildung zu erhalten, müssen Sie sich von einer regionalen Anlaufstelle einen Gutschein holen. Diesen senden Sie zum Bildungsträger, bei dem Sie das Seminar besuchen möchten. Sie dürfen für das Seminar schon einen Kostenvoranschlag haben, Sie dürfen sich aber erst nach dem Erhalt des Gutscheins verbindlich anmelden. Der Bildungsträger schickt Ihnen dann eine Rechnung, die bereits um den Förderbetrag reduziert ist. Die restlichen Gebühren für die Weiterbildung reicht der Bildungsträger bei der Behörde ein.
Wichtig ist: Die Überweisung der Seminargebühren muss vom Ihrem Privatkonto erfolgen!
Der Bildungsträger muss für die Abrechnung mit der Behörde sehr viele Unterlagen einreichen, die auch sehr streng geprüft werden. So werden unter anderem die Kontoauszüge des Bildungsträgers überprüft. Wenn die Seminargebühren von einem Geschäftskonto überwiesen wurden, verfällt der Förderanspruch.
Generell lohnt sich aber die Förderung, und es gibt viele Teilnehmer, die sich aufgrund der Bildungsprämie zu einem Seminar anmelden bzw. gleich zwei spannende Seminare buchen.
In einigen Bundesländern gibt es zusätzliche regionale Fördermittel für die Weiterbildung. Manchmal sind diese attraktiver als die Bildungsprämie. Hier können Sie sich mit den Förderstellen der Handwerkskammern in Verbindung setzen. Diese Abteilungen sagen Ihnen im Regelfall, welche Programme es gibt und wohin Sie sich wenden müssen, z.B.:
Allerdings können Sie sich nicht von mehreren Behörden gleichzeitig fördern lassen!
Abschließend zur Weiterbildung
Es gibt wirklich viele Möglichkeiten, Ihre Weiterbildung zu fördern. Sie müssen diese nur nutzen. Dadurch haben Sie eine kostengünstige Möglichkeit, Ihre fachliche Kompetenz zu erweitern oder auch Ihre Mitarbeiter durch zusätzliche Schulungen zu motivieren. Das steigert nicht nur Ihr eigenes Wertgefühl, sondern lässt Sie auch vor dem Kunden kompetenter auftreten.
Zusätzlich gibt es Ihnen die Chance, Ihren Dienstleistungssektor zu erweitern. Das kann im Verkauf durch z.B. eine passende Farb- und Stilberatung sein als auch im optometrischen Bereich (Glaukom-Screening, Kinderoptometrie, Kontaktlinsenversorgung…)
Durch den aktuellen Wandel des Berufsbildes liegen spannende Jahre vor uns – wir müssen nur die Chancen nutzen, die sich uns bieten.
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Thomas Nagel Teilinhaber und Dozent des NDOC – Norddeutsches Optik Colleg, Augenoptikermeister und Optometrist (HWK), Kontakt unter E-Mail: nagel@ndoc.info